Medizinisch ausgebildet
Dipl. Krankenpfleger & Physiotherapeutin im Team
Nur für Patienten
Wir vertreten keine Ärzte oder Kliniken — niemals
60% außergerichtlich
Erfolgreiche Einigung ohne langwierigen Prozess
Bundesweit tätig
Fachanwälte für Medizinrecht seit 2006

“Zum Verständnis komplexer arzthaftungsrechtlicher Sachverhalte ist medizinisches Grundwissen zwingend erforderlich.”

Dirk Behder
Fachanwalt für Medizinrecht
Warum wir Ihren Fall
besser verstehen
Andere Anwälte für Medizinrecht sind “nur” Juristen. Unsere Fachanwälte haben vor dem Jurastudium im klinischen Bereich gearbeitet — als Krankenpfleger und Physiotherapeutin. Diese besondere Doppelqualifikation ermöglicht uns:
- Analyse von Behandlungsdokumentationen
- Erkennen von Lücken in der Akte
- Interpretation med. Fachbegriffe
- Fundierte Sachverhaltseinordnung
- Kommunikation mit Gutachtern
- Prüfung med. Leitlinien
Rechtsgebiete
Seit 2006
Spezialisiert auf Medizinrecht
~140.000
Behandlungsfehler pro Jahr in DE (Schätzung)
60%
Unserer Fälle außergerichtlich gelöst
100%
Auf Patientenseite
So läuft es ab
Erstgespräch
Kostenlose telefonische oder Online-Ersteinschätzung Ihres Falls.
Dokumentenprüfung
Wir fordern Ihre Behandlungsunterlagen an und prüfen diese medizinisch-juristisch.
Verjährungsprüfung
Klärung aller Fristen und Sicherung Ihrer Ansprüche.
Durchsetzung
Außergerichtlich oder vor Gericht — wir kämpfen für Ihr Recht.
Was Sie wissen sollten
Die wichtigsten Fragen rund um Behandlungsfehler, Ihre Rechte und unsere Arbeitsweise — verständlich beantwortet.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht dem anerkannten fachärztlichen Standard entspricht. Das kann ein Diagnosefehler, ein Therapiefehler, ein Aufklärungsmangel oder ein Organisationsverschulden sein.
Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Kosten. Ohne Versicherung klären wir im Erstgespräch die Möglichkeiten — etwa Prozesskostenhilfe oder eine erfolgsabhängige Vergütung.
Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler und dem verantwortlichen Arzt erlangt haben oder hätten erlangen müssen. Unabhängig davon verjähren Ansprüche spätestens 30 Jahre nach der schädigenden Behandlung. Eine frühzeitige Prüfung ist daher wichtig.
Im kostenlosen Erstgespräch schildern Sie uns Ihren Fall telefonisch oder online. Wir geben eine erste Einschätzung, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, und besprechen das weitere Vorgehen — unverbindlich und vertraulich.
Ja, wir sind bundesweit tätig. Dank digitaler Kommunikation und Akteneinsicht können wir Mandanten in ganz Deutschland vertreten — unabhängig vom Wohnort oder Behandlungsort.
Unsere Anwälte haben vor dem Jurastudium medizinische Ausbildungen absolviert — als Krankenpfleger und Physiotherapeutin. Diese Kombination ermöglicht uns, Behandlungsdokumentationen medizinisch zu analysieren und Gutachten fundiert zu bewerten.

