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Ausschließlich für Patienten
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Ausschließlich auf Patientenseite · Seit 2006

Medizinisches Fachwissen. Juristische Durchsetzungskraft. 

Unsere Fachanwälte sind zugleich medizinisch ausgebildet — als Krankenpfleger und Physiotherapeutin. Wir verstehen Ihren Fall nicht nur juristisch, sondern auch medizinisch.

Med. ausgebildet60% außergerichtlichBundesweit tätig
RA Dirk Behder

RA Dirk Behder

Fachanwalt für Medizinrecht · Dipl. Krankenpfleger

Med. ausgebildet
Hilmar Peters
Antonia Pietz

3 Anwälte

Alle med. ausgebildet

Medizinisch ausgebildet

Dipl. Krankenpfleger & Physiotherapeutin im Team

Nur für Patienten

Wir vertreten keine Ärzte oder Kliniken — niemals

60% außergerichtlich

Erfolgreiche Einigung ohne langwierigen Prozess

Bundesweit tätig

Fachanwälte für Medizinrecht seit 2006

Fachanwälte seit 2006Nur für PatientenBundesweit tätigMedizinisch ausgebildet60% außergerichtlich gelöstKostenlose ErsteinschätzungFachanwälte seit 2006Nur für PatientenBundesweit tätigMedizinisch ausgebildet60% außergerichtlich gelöstKostenlose ErsteinschätzungFachanwälte seit 2006Nur für PatientenBundesweit tätigMedizinisch ausgebildet60% außergerichtlich gelöstKostenlose ErsteinschätzungFachanwälte seit 2006Nur für PatientenBundesweit tätigMedizinisch ausgebildet60% außergerichtlich gelöstKostenlose Ersteinschätzung
Kanzlei Behder

“Zum Verständnis komplexer arzthaftungsrechtlicher Sachverhalte ist medizinisches Grundwissen zwingend erforderlich.”

Dirk Behder

Dirk Behder

Fachanwalt für Medizinrecht

UNSERE DOPPELQUALIFIKATION

Warum wir Ihren Fall besser verstehen

Andere Anwälte für Medizinrecht sind “nur” Juristen. Unsere Fachanwälte haben vor dem Jurastudium im klinischen Bereich gearbeitet — als Krankenpfleger und Physiotherapeutin. Diese besondere Doppelqualifikation ermöglicht uns:

  • Analyse von Behandlungsdokumentationen
  • Erkennen von Lücken in der Akte
  • Interpretation med. Fachbegriffe
  • Fundierte Sachverhaltseinordnung
  • Kommunikation mit Gutachtern
  • Prüfung med. Leitlinien
Unser Team kennenlernen
DER UNTERSCHIED

Medizinische Ausbildung
Klinische Berufserfahrung
Nur auf Patientenseite
Fachanwälte für Medizinrecht
teilweise
Kostenlose Ersteinschätzung
selten
Bundesweit tätig
behder. rechtsanwälteAndere
IHR ANWALTSTEAM

Mediziner und Juristen in Personalunion

Alle unsere Anwälte verfügen über medizinische Ausbildungen und klinische Berufserfahrung — eine in Deutschland besondere Qualifikation für das Medizinrecht.

Dirk Behder
Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger

Dirk Behder

Fachanwalt für Medizinrecht

9 Jahre klinische Erfahrung

Hilmar Peters
Dipl. Krankenpfleger

Hilmar Peters

Fachanwalt für Medizinrecht

Medizinische Doppelqualifikation

Antonia Pietz
Physiotherapeutin

Antonia Pietz

Rechtsanwältin

Fachanwaltslehrgang Medizinrecht

Seit 2006

Spezialisiert auf Medizinrecht

~140.000

Behandlungsfehler pro Jahr in DE (Schätzung)

60%

Unserer Fälle außergerichtlich gelöst

100%

Auf Patientenseite

IHR WEG ZU UNS

So läuft es ab

Schritt 01

Erstgespräch

Kostenlose telefonische oder Online-Ersteinschätzung Ihres Falls.

Schritt 02

Dokumentenprüfung

Wir fordern Ihre Behandlungsunterlagen an und prüfen diese medizinisch-juristisch.

Schritt 03

Verjährungsprüfung

Klärung aller Fristen und Sicherung Ihrer Ansprüche.

Schritt 04

Durchsetzung

Außergerichtlich oder vor Gericht — wir kämpfen für Ihr Recht.

HÄUFIGE FRAGEN

Was Sie wissen sollten

Die wichtigsten Fragen rund um Behandlungsfehler, Ihre Rechte und unsere Arbeitsweise — verständlich beantwortet.

6 Antworten

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht dem anerkannten fachärztlichen Standard entspricht. Das kann ein Diagnosefehler, ein Therapiefehler, ein Aufklärungsmangel oder ein Organisationsverschulden sein.

Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Kosten. Ohne Versicherung klären wir im Erstgespräch die Möglichkeiten — etwa Prozesskostenhilfe oder eine erfolgsabhängige Vergütung.

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler und dem verantwortlichen Arzt erlangt haben oder hätten erlangen müssen. Unabhängig davon verjähren Ansprüche spätestens 30 Jahre nach der schädigenden Behandlung. Eine frühzeitige Prüfung ist daher wichtig.

Im kostenlosen Erstgespräch schildern Sie uns Ihren Fall telefonisch oder online. Wir geben eine erste Einschätzung, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, und besprechen das weitere Vorgehen — unverbindlich und vertraulich.

Ja, wir sind bundesweit tätig. Dank digitaler Kommunikation und Akteneinsicht können wir Mandanten in ganz Deutschland vertreten — unabhängig vom Wohnort oder Behandlungsort.

Unsere Anwälte haben vor dem Jurastudium medizinische Ausbildungen absolviert — als Krankenpfleger und Physiotherapeutin. Diese Kombination ermöglicht uns, Behandlungsdokumentationen medizinisch zu analysieren und Gutachten fundiert zu bewerten.

Opfer eines Behandlungsfehlers?

Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich von unseren medizinisch ausgebildeten Fachanwälten einschätzen. Wir sind bundesweit für Sie da.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Jetzt Kontakt aufnehmen

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