Arzthaftung
Beratung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldsansprüchen bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln, unterlassenen Befunderhebungen, Therapiefehlern und Diagnoseirrtümern.
Ihr Recht bei Behandlungsfehlern
Jährlich werden in Deutschland rund 140.000 Behandlungsfehler vermutet. Doch nur ein Bruchteil der Betroffenen macht seine Ansprüche geltend — oft aus Unsicherheit, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt. Genau hier setzen wir an.
Als Fachanwälte für Medizinrecht mit medizinischer Ausbildung (Dipl. Krankenpfleger und Physiotherapeutin) verfügen wir über eine einzigartige Doppelqualifikation. Wir erkennen Behandlungsfehler, die rein juristisch ausgebildeten Anwälten häufig verborgen bleiben — etwa Lücken in der Behandlungsdokumentation oder Abweichungen von medizinischen Leitlinien.
Rund 60% unserer Arzthaftungsfälle können wir außergerichtlich durch Verhandlung mit der Gegenseite lösen. Das spart Ihnen Zeit, Nerven und Kosten. Wo eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht — bundesweit.
Häufige Arten von Behandlungsfehlern
Behandlungsfehler
Fehler bei der medizinischen Versorgung, die bei sorgfältigem Vorgehen vermeidbar gewesen wären.
Aufklärungsmängel
Unzureichende Information über Risiken, Alternativen und den geplanten Eingriff.
Diagnoseirrtümer
Fehlerhafte oder verspätete Diagnosestellung mit Folgen für die Behandlung.
Unterlassene Befunderhebung
Versäumnis notwendiger Untersuchungen und diagnostischer Maßnahmen.
Unser Vorgehen bei Arzthaftungsfällen
- Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls durch medizinisch ausgebildete Fachanwälte
- Anforderung und medizinisch-juristische Analyse Ihrer Behandlungsunterlagen
- Prüfung der Verjährungsfristen und Sicherung Ihrer Ansprüche
- Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens
- Außergerichtliche Verhandlung mit der Gegenseite (in 60% der Fälle erfolgreich)
- Bei Bedarf: Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht
Auf einen Blick
- Spezialisierung
- Seit 2006
- Erfolgsquote
- 60% außergerichtliche Einigung
- Vertretung
- Bundesweit
- Mandanten
- Ausschließlich Patienten
Unser Vorteil für Sie
Als medizinisch ausgebildete Juristen erkennen wir Behandlungsfehler, die anderen verborgen bleiben. Unsere Doppelqualifikation ist Ihr entscheidender Vorteil bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Vermuten Sie einen Behandlungsfehler?
Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich einschätzen.
Erstberatung anfragen0511 - 655 0 777 0