Zahnarzthaftung
Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei zahnärztlichen Behandlungsfehlern — von Diagnoseirrtümern über Planungsfehler bis zu fehlerhaftem Zahnersatz.
Haftung des Zahnarztes
Zahnärztliche Behandlungsfehler sind häufiger, als viele Patienten vermuten. Fehlerhafte Implantate, mangelhafte Wurzelbehandlungen, unnötige Extraktionen oder schlecht sitzender Zahnersatz können erhebliche gesundheitliche und finanzielle Folgen haben.
Die Besonderheit der Zahnarzthaftung liegt in der engen Verzahnung von medizinischer und zahntechnischer Expertise. Als Fachanwälte für Medizinrecht mit medizinischer Ausbildung können wir die Behandlungsdokumentation fundiert bewerten und erkennen, ob die durchgeführte Therapie den zahnmedizinischen Standards entsprach.
Ob Diagnosefehler, Indikationsfehler oder Therapiefehler — wir prüfen Ihren Fall umfassend und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld konsequent durch.
Häufige zahnärztliche Behandlungsfehler
Diagnosefehler
Fehlerhafte oder unterlassene Diagnose von Zahnerkrankungen, Fehlstellungen oder Entzündungen.
Indikationsfehler
Durchführung einer Behandlung ohne ausreichende medizinische Indikation oder bei bestehender Kontraindikation.
Therapie-/Planungsfehler
Fehler bei der Behandlungsplanung oder -durchführung, z.B. bei Implantaten, Zahnersatz oder Wurzelbehandlungen.
Wichtig zu wissen
Bei zahnärztlichen Behandlungsfehlern gelten dieselben Haftungsregeln wie bei ärztlichen Fehlern. Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Erstattung der Kosten für eine Nachbehandlung. Wichtig: Bewahren Sie alle Unterlagen auf und lassen Sie sich frühzeitig beraten.
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