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Patientenrecht

Durchsetzung Ihrer Rechte auf Akteneinsicht, Aufklärung und informierte Einwilligung — kompetent und konsequent.

Ihre Rechte als Patient

Das Patientenrechtegesetz (2013) hat die Rechte von Patienten in Deutschland erheblich gestärkt. Dennoch werden diese Rechte in der Praxis häufig nicht ausreichend beachtet — sei es bei der Aufklärung vor einem Eingriff, bei der Einsicht in Behandlungsunterlagen oder bei der Dokumentation der Behandlung.

Als Fachanwälte für Medizinrecht setzen wir Ihre Patientenrechte konsequent durch. Ob Verweigerung der Akteneinsicht, mangelhafte Aufklärung oder unzureichende Dokumentation — wir wissen, welche Rechte Ihnen zustehen, und sorgen dafür, dass diese auch eingehalten werden.

Zentrale Patientenrechte

  • Recht auf Einsicht in Ihre vollständige Behandlungsdokumentation
  • Recht auf umfassende Aufklärung vor jedem Eingriff
  • Recht auf informierte Einwilligung (Informed Consent)
  • Recht auf Zweitmeinung und freie Arztwahl
  • Recht auf Vertraulichkeit und ärztliche Schweigepflicht
  • Recht auf Beschwerde und Schlichtungsverfahren

Wie wir Ihnen helfen

  • Durchsetzung Ihres Rechts auf Akteneinsicht bei Verweigerung durch den Arzt oder die Klinik
  • Prüfung, ob Ihre Aufklärung vor dem Eingriff den gesetzlichen Anforderungen entsprach
  • Begleitung durch Schlichtungsverfahren bei den Ärztekammern
  • Vertretung bei Verletzung Ihrer Patientenrechte — außergerichtlich und vor Gericht

Ihre Rechte werden verletzt?

Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten beraten — kostenlos und unverbindlich.

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